Fortbildung
Die Konditionen für die Fortbildung sind im Fortbildungsreglement gültig seit dem 17.5.2009 festgehalten. Dem Fortbildungsreglement unterstellt sind:
- Alle FMH-Pathologen(innen), mit oder ohne Untertitel für klinische Zytopathologie oder Molekularpathologie.
- Alle Fachspezialisten mit einem Äquivalenz-Ausweis, die in der Schweiz berufstätig sind, ob sie Mitglied der SGP sind oder nicht.
Der Umfang der geforderten Fortbildung entspricht 80 Stunden pro Jahr (davon können maximal 30 Stunden Selbststudium angerechnet werden). Daher ergibt sich, dass mindestens 50 Stunden pro Jahr in einer von der Fachgesellschaft organisierten oder anerkannten Aktivität erbracht und nachgewiesen werden müssen.
Fortbildungsreglement Pathologie | PDF 2018
Vorgehensweise für die Anfrage der Creditvergabe für pathologiespezifische Fortbildungen
- Credits können für pathologiespezifische Fortbildungen angefragt werden, sofern diese eine Beteiligung eines Pathologen und / oder mit der Pathologie verbundene Themen beinhalten und diese einen signifikanten oder mehrheitlichen Anteil der Fortbildung ausmachen
- Organisatoren einer solchen Veranstaltung, die für ihr Programm pathologiespezifische Fortbilldungscredits erhalten möchten, werden gebeten, ihre Anfrage mindestens 2 Monate vor der Veranstaltung folgendermassen zu stellen:
- Bitte dieses Word Formular ausfüllen. (rechter Mausklick und speichern unter)
- Das Fortbildungsprogramm beilegen, Anfrage an den «Carnet officer» senden. Antwort innert 15 Tagen.